B e i t r a g s o r d n u n g

ab dem 01.01.2023
Hier auch als PDF zum Download.

1.
Für die Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein Ostdeutschlands wird ein Mitgliedsbeitrag erhoben.

2.
Die Beitragshöhe richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrundlage.

Die Beitragsbemessungsgrundlage bilden die steuerfreien und steuerpflichtigen Einnahmen des Mitglieds, bei Ehegatten beider Mitglieder. Maßgeblich sind:

a) bei Eintritt in den Verein (ohne Begründung einer rückwirkenden Mitgliedschaft) die Einnahmen des Jahres, das dem Beitrittsjahr vorausgeht

b) bei Begründung einer rückwirkenden Mitgliedschaft

- für das Jahr des Vollzugs des Vereinsbeitritts: die Einnahmen des Jahres, das diesem Jahr vorausgeht

- für die anderen Jahre: die Einnahmen des jeweiligen Beitragsjahres

3.
Bei rückwirkendem Vereinsbeitritt gilt als Beitrittsjahr das Jahr, für das die Mitgliedschaft erstmals begründet wird.



4.
Zahlung des Beitrages und Zahlungsfristen

Die Zahlung des Mitgliedsbeitrages erfolgt laut Satzung. Die Zahlung erfolgt erstmalig bei Eintritt in den Verein, in den Folgejahren bis spätestens 31.03. des Kalenderjahres. Werden die Leistungen in einem Jahr nicht in Anspruch genommen, besteht dennoch die Pflicht zur Zahlung des Mitglieds- beitrags. Dieser ist allein für die Mitgliedschaft und nicht für die erbrachte Leistung zu erbringen.

5.
Außer den hier angegebenen Mitgliedsbeiträgen wird kein besonderes Entgelt erhoben außer Mahngebühren bei nicht fristgemäßer Beitragszahlung.

6.
Mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrages sind sämtliche Kosten für ein Kalenderjahr abgegolten.